Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2025
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Taxi- und Fahrdienstes der APS-Airport-Parking-Stuttgart GmbH mit Sitz in Filderstadt. Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden (Fahrgast) und dem Anbieter bei der Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Personenbeförderungsleistungen, die zwischen der APS-Airport-Parking-Stuttgart GmbH und ihren Kunden abgeschlossen werden. Dies umfasst sowohl Fahrten im behördlich geregelten Pflichtfahrgebiet als auch darüber hinausgehende Sonderfahrten.
2. Zustandekommen des Vertrags
Ein Beförderungsvertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Fahrt telefonisch, online, per App oder persönlich beauftragt und diese vom Anbieter angenommen wird. Alternativ entsteht der Vertrag auch durch das Einsteigen in ein Fahrzeug der APS-Airport-Parking-Stuttgart GmbH, sofern eine Fahrtaufnahme erfolgt.
3. Leistungsumfang
Die APS-Airport-Parking-Stuttgart GmbH bietet die gewerbliche Beförderung von Personen an. Hierzu zählen insbesondere Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebiets, Flughafentransfers, Vorbestellungen, Daueraufträge sowie individuelle Sonderfahrten auf Anfrage. Der Leistungsumfang richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen im Einzelfall. Zusätzliche Anforderungen wie Kindersitze, Großraumtaxis oder Gepäckservice sind vor Fahrtantritt anzumelden.
4. Preise und Zahlung
Für Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebiets gelten die jeweils aktuellen, behördlich genehmigten Taxitarife. Sonderfahrten außerhalb dieses Gebiets werden nach individueller Vereinbarung abgerechnet. Der Fahrpreis ist grundsätzlich unmittelbar nach Fahrtende fällig und kann bar, per EC-/Kreditkarte oder – bei registrierten Firmenkunden – per Rechnung beglichen werden.
5. Stornierungen und Wartezeiten
Stornierungen sind bis spätestens 30 Minuten vor dem vereinbarten Abholtermin kostenfrei möglich. Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt oder erscheint der Fahrgast nicht zum vereinbarten Termin („No-Show"), behält sich der Anbieter vor, eine Ausfallpauschale zu berechnen. Sollte der Fahrgast mehr als 10 Minuten verspätet erscheinen, kann ebenfalls eine Wartezeitpauschale in Rechnung gestellt werden oder die Fahrt entfällt ersatzlos.
6. Pflichten der Fahrgäste
Die Fahrgäste sind verpflichtet, während der gesamten Fahrt einen Sicherheitsgurt anzulegen und sich so zu verhalten, dass die Sicherheit des Verkehrs nicht gefährdet wird. Rauchen im Fahrzeug ist untersagt. Ebenfalls ist der Konsum von Alkohol oder Drogen vor und während der Fahrt nicht gestattet. Bei Beschädigungen oder außergewöhnlicher Verschmutzung des Fahrzeugs durch den Fahrgast haftet dieser in vollem Umfang.
7. Haftung
Die APS-Airport-Parking-Stuttgart GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Verspätungen, insbesondere bei Verkehrsstörungen, Wetterbedingungen oder höherer Gewalt, ist ausgeschlossen. Ebenso übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung für verpasste Anschlussverbindungen wie Flüge oder Bahnfahrten. Für verloren gegangene oder beschädigte Gepäckstücke wird nur gehaftet, sofern eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
8. Datenschutz
Die APS-Airport-Parking-Stuttgart GmbH verpflichtet sich zum verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten. Diese werden ausschließlich zur Durchführung der Fahrt, zur Abwicklung von Zahlungen sowie zu internen Verwaltungszwecken verwendet. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf unserer Website.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Filderstadt, der Sitz der APS-Airport-Parking-Stuttgart GmbH.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
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